Wie beende ich meinen Handelsvertreter-Vertrag?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

In dieser Lektion lernen Sie, wie Sie Ihren Handelsvertreter-Vertrag beenden und was es dabei wichtiges zu beachten gibt.

So kündigst du einen Handelsvertreter-Vertrag ordentlich

Die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, ist geregelt in § 89 HGB. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt im ersten Jahr der Vertragsdauer einen Monat zum Schluss eines Kalendermonats, im zweiten Jahr zwei Monate und im dritten bis fünften Jahr drei Monate. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Durch vertragliche Vereinbarungen sind abweichende Regelungen möglich. Die Kündigungsfrist kann vertraglich verlängert, nicht jedoch verkürzt werden. Auch Kündigungsfristen von 24 oder gar 36 Monaten sind damit zulässig. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann das Recht des Unternehmers zur ordentlichen Kündigung sogar vollständig ausgeschlossen werden. Vereinbarungen über den Kündigungstermin sind unbeschränkt zulässig, so dass ein Kündigungstermins zum Quartalsende, Halbjahresende oder Jahresende ohne weiteres vereinbart werden kann.

Auch wenn die Rechte und Pflichten der Parteien bis zum Vertragende unberührt bleiben, kann das bevorstehende Ende des Vertrages zu Modifikationen führen. Vielfach führt die Kündigung des Vertrages dazu, dass der Unternehmer den Handelsvertreter von jeglicher Tätigkeit bis zum Vertragende freistellt. Die Freistellung darf dabei nicht mit einer vorzeitigen einvernehmlichen Vertragsaufhebung verwechselt werden. Die Freistellung bedeutet vielmehr, dass das Vertragsverhältnis bis zum Vertragende fortgesetzt wird, der Unternehmer aber auf die Dienste des Handelsvertreters verzichtet, den Handelsvertreter von seinen Pflichten freistellt. Auch wenn der Unternehmer auf die Dienste des Handelsvertreters verzichtet, bleibt er zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet.

So kündigst du einen Handelsvertreter-Vertrag außerordentliche

Die außerordentliche fristlose Kündigung nach  § 89a HGB gewährt den Vertragsparteien also das Recht, das unzumutbar gewordenen Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Handelsvertretervertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Bei der Abwägung spielen damit insbesondere die Art und Schwere der Vertragsverletzung und die Dauer des Vertragsverhältnisses eine entscheidende Rolle.

 

Die berechtigte außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Vertragsverhältnis sofort. Die Folgen der Vertragsbeendigung sind grundsätzlich diejenigen der ordentlichen Kündigung. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann die außerordentliche Kündigung den Ausgleichsanspruch oder Schadenersatzansprüche auslösen. Außerdem kann die außerordentliche Kündigung Auswirkungen auf eine vertraglich vereinbarte (nachvertragliche) Wettbewerbsabrede haben.